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Aphasie Dysphagie Stottern Stimmstörung | Sprachentwicklungsstörungen (Störung von Lautbildung, Grammatik und Wortschatz) AVWS Kindliche Hörstörungen Selektiver Mutismus | Patienten Eltern Angehörige Ärzte ErzieherInnen LehrerInnen Pflegepersonal |
Folgende Fachärzte können Ihnen eine Logopädische Therapie verordnen: |
Die Kosten für die logopädische Therapie werden in der Regel bis zum 18. Lebensjahr von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Erwachsene ohne Zuzahlungsbefreiung müssen einen Eigenanteil von 10% der Behandlungskosten plus eine Verordnungsgebühr in Höhe von 10,00 € pro Verordnung für die logopädische Therapie leisten. | Terminvereinbarung unter der Telefonnummer: Tel: +49 (0) 30 42 08 95 45
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